Die studentische Vollversammlung der TU Berlin, unter Beteiligung von
deutlich mehr als 600 Studierenden, Vertreterinnen und Vertretern aller
Statusgruppen, des Präsidenten der TU Berlin, des Vizepräsidenten für
Lehre und Studium, des Personalrats der studentischen Beschäftigten und
Staatssekretärs Nevermann hat deutlich gemacht, dass der momentane Entwurf
des Berliner Hochschulgesetzes so nicht hinnehmbar ist. Alle Statusgruppen
gaben vielfältige Probleme mit dem Gesetzentwurf an, die in der folgenden
Zeit dringend bearbeitet werden müssen. Die Studierendenschaft stimmte
einstimmig für die folgende Resolution:
Resolution der studentischen Vollversammlung der TU Berlin
Die Studierendenschaft der TU Berlin fordert, dass der momentane
Novellierungsprozess des Berliner Hochschulgesetzes gestoppt wird, da der
vorliegende Entwurf eine massive Verschlechterung der Studienbedingungen
zur Folge haben kann.
Im ersten Schritt fordern wir die Wiederaufnahme des §24 (3) (freier
Wahlbereich) und Streichung der Änderungen in §28
(Zwangsberatung/Zwangsexmatrikulation), sowie die Beibehaltung der alten
Regelung zu studentischen Beschäftigten (§121). Desweiteren wird
gefordert, dass die Einheit von Lehre und Forschung weiterhin
gewährleistet wird (vgl. §108 Lehrprofessuren)
Weiter fordert die Studierendenschaft der TU Berlin Bildungssenator
Zöllner auf, den Diskurs wieder zu öffnen und einen demokratischen,
überfälligen Prozess auf Augenhöhe einzuleiten.
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